Rechtspolitik für die Menschen der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
(Auszug aus dem Positionspapier „Eckpunkten der brandenburgischen Rechtspolitik" vom 20. Februar 2008)
Im Jahre 1996 scheiterte die Volkabstimmung über eine „Fusion" der Bundesländer Berlin und Brandenburg. In Teilen der Bevölkerung Berlins und Brandenburg gab und gibt es Vorurteile und nachvollziehbare Befürchtungen, die bislang einer Länderfusion entgegenstanden. So wird Brandenburg teilweise aus Berliner Perspektive als Umland wahrgenommen, dass nur Ergänzungs- und Erholungsraum vor der Großstadt sei, was das Selbstbild und Selbstbewusstsein Brandenburgs beeinträchtigt. Umgekehrt besteht vor allem in den äußeren Regionen Brandenburgs nicht selten die Angst, dass es in einem gemeinsamen Bundesland von Berlin dominiert werden könnte und die Randregionen vernachlässigt werden. Zudem besteht die Befürchtung, für Schulden und Verbindlichkeiten (auch durch den hohen Personalstand und Verbeamtungsgrad der öffentlichen Verwaltung) Berlins aufkommen zu müssen.
Gleichwohl haben sich im letzten Jahrzehnt die Menschen, Wirtschaft und Verwaltung weiter verflochten. Die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg ist in vieler Hinsicht bereits Wirklichkeit geworden. Berlin und Brandenburg werden inzwischen von immer mehr Menschen und den Unternehmen faktisch als ein einheitlicher Lebens- und Wirtschaftsraum wahrgenommen. Durch eine gute Erreichbarkeit, insbesondere mit dem öffentlichen Personennahverkehr, pendeln täglich mehr als 160.000 Menschen zwischen ihrem Wohnsitz und ihrem Arbeitsplatz in beide Richtungen zwischen Berlin und Brandenburg. Jeder fünfte Arbeitnehmer in Berlin lebt in Brandenburg.
Berlin-Brandenburg ist heute eine Region, in der hohe Urbanität und weitgehend unberührte Natur in unmittelbarer Nachbarschaft liegen. Die Teilräume der Region ergänzen sich und bieten Raum für unterschiedliche Lebensentwürfe und wirtschaftliche Entwicklungen. Durch die Verlagerung großer Teile des Regierungssitzes von Bonn nach Berlin und der damit einhergehenden Ansiedlung von diplomatischen Vertretungen, Verbänden und Wirtschaftsunternehmen hat Berlin eine positive Entwicklung genommen. Die dynamische Entwicklung Berlins sowie des engeren Verflechtungsraums mit der Landeshauptstadt Potsdam eröffnet wirtschaftliche und gesellschaftliche Perspektive für die gesamte Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Gleichzeitig bieten die äußeren Regionen Brandenburgs eine intakte Umwelt und attraktive Kulturlandschaft mit einzelnen Kernen wirtschaftlicher Prosperität.
Berlin und Brandenburg kooperieren schon heute intensiver als andere Bundesländer. Als positive Beispiele seien nur der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) mit seinem schnellen und dichten Netz für den öffentlichen Personenverkehr in der Region, der Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) und der Bau des Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) als bedeutendes Infrastrukturobjekt der Region genannt. In den vergangenen Jahren haben beide Länder ihre Fachgerichtsbarkeiten zusammengelegt. Auf den Gebieten der Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit wurden damit gemeinsame Obergerichte geschaffen, die effektiven Rechtschutz binnen angemessener Zeit bieten. Sie ermöglichen zugleich eine weitergehende Rechtsangleichung im Zuge der Auslegung des Landesrechts. Derart umfassende Zusammenschlüsse sind in der Bundesrepublik Deutschland einmalig und ein entscheidender Faktor für die Rechtsklarheit und Rechtseinheit in der Region, von der gerade auch die Bürgerinnen und Bürger und mittelständische Unternehmen profitieren.
Zukunft der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
Wir wollen, dass die jeweiligen Stärken der beiden Länder gemeinsam genutzt werden, die Kräfte gebündelt und so mit den Menschen die Zukunft der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg gestaltet wird. Dabei gibt das gemeinsam gegebene Leitbild der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg für die kommenden Jahre einen gemeinsamen Orientierungsrahmen, der von den Bürgerinnen und Bürgern, Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft mit Leben erfüllt wird.
Wir begrüßen, dass der Berliner Senat und die Brandenburger Landesregierung auf ihrer gemeinsamen Kabinettssitzung am 27. November 2007 ihren Willen zum weiteren Ausbau der Zusammenarbeit untermauert haben.
Für uns ist das Leitbild der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg ein wesentlicher Schritt zur Verwirklichung des perspektivischen Ziels der Vereinigung der Länder Berlin und Brandenburg zum gemeinsamen Bundesland.
Einheitlicher Rechtsraum
Eines der grundlegenden Ziele sozialdemokratischer Rechtspolitik in der Hauptstadt-region Berlin-Brandenburg wird es nach Ansicht der ASJ künftig sein, den Bürgerinnen und Bürgern und den wirtschaftlichen Akteuren einen einheitlichen Raum des Rechts in Berlin und Brandenburg zu gewähren. Gerade weil die Hauptstadtregion von den Menschen und Unternehmen mittlerweile tatsächlich als ein Lebensraum- und Wirtschaftsraum wahrgenommen und genutzt wird, erschweren Unterschiede in der Landesgesetzgebung das tägliche Handeln von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen sowie die wirtschaftliche Verflechtung in der Region. Ein plastisches Beispiel für nicht angeglichene Rechtsnormen sind die Bauordnungen beider Länder. Bauunternehmen, Architektinnen, Architekten und Bauherren in der Hauptstadtregion sind daher gezwungen, sich in unterschiedliche Regelungen einzuarbeiten und diese einzuhalten.
Anzustreben ist daher Schrittweise eine möglichst weitgehende Angleichung der rechtlichen Regelungen beider Länder. Ungleiche Regelung vergleichbarer Sachverhalte sollte es daher künftig nur dort geben, wofür es dafür einen hinreichenden sachlichen Grund gibt. Exemplarisch fordern wir die Schaffung einer harmonisierten Bauordnung der Länder Berlin und Brandenburg.

