Für eine unabhängige Justiz - für den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger
(Auszug aus dem Positionspapier „Eckpunkten der brandenburgischen Rechtspolitik" vom 20. Februar 2008)
Eine sozialdemokratische Rechtspolitik wird zunächst eine Diskussion über die Rolle und Reform der Justiz eröffnen, die ihren Ausgangspunkt in der Bestimmung der verfassungsrechtlichen und gesellschaftlichen Aufgabe der Justiz hat.
Herstellung von Rechtsfrieden
Die Justiz hat gemäß Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz als eine der drei Gewalten Verfassungsrang. Die Rechtsprechung ist nach Artikel 92 GG den Richterinnen und Richtern anvertraut. Die Justiz soll die Bürgerinnen und Bürger vor Übergriffen der anderen Gewalten schützen. Ihre wichtige gesellschaftliche Funktion besteht in der Sicherung des inneren Friedens, in der Herstellung von Rechtsfrieden. Eine gut und zügig arbeitende Justiz ist, wie oft vernachlässigt wird, ein wichtiger Standortfaktor. Die Justiz ist nach den Vorgaben von Verfassung und Gesetzen für die Gesellschaft, für die Bürgerinnen und Bürger da. In diesem Sinne hat die Justiz bei aller Unabhängigkeit eine Dienstleistung zu erbringen. Weil die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Rechtsstaat ist, hat die Justiz insbesondere denen zu dienen, die in besonderem Maße auf sie angewiesen sind - den Schwächeren in unserer Gesellschaft. Es gilt deshalb, die Kräfte der Justiz dort zu bündeln, wo die Mehrzahl der Bevölkerung auf die Justiz angewiesen ist. Dabei sind die Zugangschancen zur Justiz durch umfassende Information und Beratung sowie weiteren Abbau finanzieller Hürden zu verbessern.
Justiz hat sich stärker aktiv in den Diskussionsprozess einzuschalten
Die Justiz muss sich bemühen, auf breite Akzeptanz in der Bevölkerung zu stoßen. Dabei hat sie sich selbst aktiv in den gegenwärtigen Diskussionsprozess einzuschalten und offensiv ihre Bedeutung darzustellen. Den gegenwärtigen - und in einem sozialen und demokratischen Rechtsstaat ungemein schädlichen - Tendenzen in der Politik, die Justiz nur als Kostenlast zu sehen, wird sie um so besser entgegenwirken können, als sie selbst ihren Aufgaben gerecht wird und sich der Kritik an ihr stellt. Die gebetsmühlenartige Wiederholung der Überlastung oder der Rückzug auf die richterliche Unabhängigkeit dürften kontraproduktiv sein. Die Präsenz oder die Organisation der Arbeitsabläufe sind im Kern keine Frage der Unabhängigkeit. Eine Diskussion über die richterliche Unabhängigkeit hat aber immer im Auge zu behalten, dass sie in Bezug auf die von den Richterinnen und Richtern zu treffenden Sachentscheidungen der Dienstaufsicht grundsätzlich und gänzlich entzogen ist und als Errungenschaft unserer Grundordnung unangetastet weiter gewährleistet werden muss. Dies gilt genauso für die Grundsätze der Unversetzbarkeit, wie sie das Deutsche Richtergesetz vorsieht.
Personelle und sachliche Ressourcen zur Aufgabenerfüllung
Zur Erfüllung ihrer Aufgabe müssen der Justiz die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Justiz kann sich angesichts der bestehenden Krise öffentlicher Haushalte nicht der Spardiskussion entziehen. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf einen effizienten Einsatz zur Verfügung gestellter Mittel. Wichtig, aber kein Allheilmittel gerade im Kernbereich von Rechtsprechung ist effektiver Einsatz von Informationstechnik. Sozialdemokratische Rechtspolitik muss aber in erster Linie dafür sorgen, dass die Justiz die erforderlichen personellen und sachlichen Mittel erhält, die bereits das Bundesverfassungsgericht („Versagen des Staates") und oberste Bundesgerichte für die Rechtsprechung angemahnt haben. Trotz der schwierigen Lage der öffentlichen Haushalte darf es sozialdemokratische Rechtspolitik nicht zulassen, dass sich die Diskussion über Veränderungen in der Justiz auf die Gesichtspunkte Effektivierung und Einsparung verengt; dies gilt ganz besonders bei der weiter andauernden Diskussion über die Zusammenlegung von Gerichten. Vielmehr müssen die Aufgaben der Justiz und ihre Bedeutung für die Gesellschaft in den Vordergrund gestellt werden.
Stärkung der Selbstverwaltung der Justiz
Ein wichtiger Ansatz für eine Reform der Justiz ist die Stärkung der Selbstverwaltung der Justiz und der Gerichte durch Autonomie sowie eigene Mittelverwaltung und Mittelverantwortung. Die Notwendigkeit zu Struktur- und Organisationsveränderungen wird im Vergleich zu den anderen Mitgliedern der Europäischen Union besonders deutlich, weil bis auf zwei weitere Mitgliedsstaaten alle anderen Länder über eine selbstverwaltende und -verwaltete Justiz verfügen.
Streitschlichtungskultur
Die Streit(schlichtungs)kultur der Bevölkerung ist zu verbessern. Wenn auch das obligatorische vorgerichtliche Streitschlichtungsverfahren für Zahlungsklagen im Land Brandenburg wegen fehlender Akzeptanz abgeschafft worden ist, ist doch insbesondere eine einvernehmliche Konfliktlösung (Mediation) auch nach Beginn eines gerichtlichen Streitverfahrens - wie bereits in anderen Bundesländern - zu fördern.
Qualifikation der Richterinnen und Richter
Bei der Neueinstellung von Richterinnen und Richtern sind nicht nur die Examensergebnisse, sondern im vergrößerten Umfang
- Lebenserfahrung,
- Berufserfahrung außerhalb der Justiz,
- die Fähigkeit, die in und hinter juristischen Auseinandersetzungen steckende Konflikte zu erfassen ,
- die Teamfähigkeit und
- die Bereitschaft zur Übernahme von (Justiz-)Verwaltungsaufgaben
zu berücksichtigen.
Bürgernahe Gerichte
Bürgernähe heißt für die Justiz aber auch, dass Rechtsschutz in der räumlichen Umgebung gefunden werden kann. Lange Wege zum nächsten Gericht sind - trotz sinkender Einwohnerzahlen in Brandenburg - möglichst zu vermeiden. Beispielsweise ist im Bereich der Strafrechtspflege das Sicherheitsgefühl umso größer, je näher - in zeitlicher und räumlicher Hinsicht - ein Urteil auf die Straftat folgt. Die AsJ wendet sich daher gegen die Absicht, aus rein finanziellen Gründen Gerichtsstandorte zu schließen.

