Zukunft der Jobcenter

Der SPD-Landesvorstand hat sich auf seiner Sitzung am 8. Februar durch Arbeitsminister Günter Baaske über die aktuelle Debatte zur Zukunft der Jobcenter zur Betreuung von Hartz IV-Empfängern und der Richtungsänderung von Bundes-Arbeitsministerin von der Leyen berichten lassen.

In Auswertung der Diskussion hat der Landesvorstand einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Landesvorstand begrüßt, dass die Union nun bereit ist, ihren Widerstand gegen eine Verfassungsänderung zur Absicherung der Arbeitsgemeinschaften aufzugeben und das Gesprächsangebot der SPD annimmt.

2. Die Verfassungsänderung muss die notwendigen einfach-gesetzlichen Regelungen absichern. Basis sollte der Regelungsvorschlag sein, über den bereits Anfang 2009 Einvernehmen zwischen den Ministerpräsidenten und der damaligen Bundesregierung bestand. In diesem Zusammenhang kann auch eine begrenzte Ausweitung der Zahl der Optionskommunen geregelt werden. Auf der Basis dieser Verständigung ist der Text für die dann notwendige Verfassungsänderung zu entwickeln. Gesetz und Verfassungsänderung müssen eine Einheit bilden.

3. Es darf keine Kürzungen bei der Arbeitsförderung geben. Gute Arbeitsmarktprogramme müssen konsequent fortgesetzt und das Prinzip "Fördern und Fordern" verstärkt werden. Die im Gesetzentwurf der letzten Bundesregierung festgeschriebene Zahl der Vermittler ist für uns unabdingbar. Außerdem dürfen die Fördermaßnahmen für Arbeitssuchende im Bundeshaushalt nicht reduziert werden.

4. Der Landesvorstand fordert die Landesregierung auf, an einer entsprechenden Grundgesetzänderung im Sinne der Arbeitssuchenden unter Berücksichtigung der Interessen der Kommunen mitzuwirken.

 
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